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Ausstattungsmerkmale

Informationen zur privaten Zimmervermietung.

Ein Teil des Tourismussektors bildet die private Zimmervermietung, in der Unterkünfte (Zimmer) durch Privatpersonen angeboten und vermietet werden. Die Unterbringung erfolgt in einzelnen Räumen des Hauses oder der Wohnung, die zeitlich begrenzt, Gästen zur Verfügung gestellt werden. Die Vermietung eines Zimmers an sich ist zwar ein Gewerbe, jedoch nicht die Betriebsstätte selbst. Oft werden solche Zimmer saisonweise (Winter oder Sommer) angeboten. Die Beherbergung sowie die Verpflegung als Dienstleistungen dürfen nur Mitglieder im Haushalt erbringen. Somit erhält der Gast eine enge Anbindung an das Familienleben und eine reizvollen Alternative zu anderen gewerblichen Unterkünften.

Für Privathaushalte ist die Beherbergung von Gästen ein Nebenerwerb und besitzt eine enorme wirtschaftliche Bedeutung, zum Beispiel in strukturschwachen ländlichen Regionen. In Wintersportgebiete sowie in Baderegionen sind solche Beherbergungsmöglichkeiten ein wichtiges Standbein des Saisontourismus. Im sogenannten Agrotourismus (Urlaub auf einem Bauernhof) spielen private Zimmervermietungen ebenfalls eine große Rolle. Eine enge Anbindung an der bäuerlichen Lebensweise steht hierbei im Vordergrund.

In Österreich wird die Vermietung von privaten Zimmern in einigen Bundesländern durch das Landesrecht geregelt. Diese Gesetze regeln die Anforderungen und schreiben im Allgemeinen eine Anzeigepflicht bei den Gemeinden vor. Weiterhin werden dadurch auch die Tourismusabgaben, wie Orts- und Kurtaxe festgelegt.

Bezeichnung privat vermieteter Zimmer:

  • Fremdenzimmer
  • Gästezimmer
  • Messezimmer (speziell für Messegäste und Aussteller)
  • Monteurzimmer (speziell für Handwerker und Montagearbeiter)
  • Privatquartier
  • Privatzimmer

Unterschied zu Pensionen.

In Pensionen liegen der Haushalt und die Beherbergung zwar ebenfalls zusammen, allerdings sind Pensionen auch gewerbliche Betriebsstätten. Die rechtliche Grenze hängt von der Anzahl der Betten ab und ist im Tourismusgesetz beschrieben.

Pensionen als Beherbergung.

Pensionen sind gewerbliche Unterkünfte mit, gegenüber Hotels, eingeschränkten Dienstleistungen, welche vor allem in Tourismusregionen aber auch Städten vorkommen. Sie sind eine günstige Alternative zu anderen Unterkünften. Eine Pension ist oft ein Privathaus, von dem einige Zimmer regelmäßig zur Übernachtung vermietet werden. Da in Pensionen dem Gast oft keine eigene Küche zur Verfügung steht wird hier in der Regel ein Frühstück angeboten. Pensionen werden häufig für längere Zeiträume gebucht, aber auch für Kurzaufenthalte (Wochenendreisen). Die Bezeichnung „Hotelpension“ wird überwiegend in Städten verwendet.


Schülerpension als Sonderform.

Schülerpensionen sind keine Einrichtungen von Schulen oder Internaten und dienen zur schulnahen Unterbringung von Schülern aus entfernten Ortschaften. Der Unterschied (gegenüber einem Internat) ist, das Schülerpensionen zur reinen Unterbringung dienen und keinen pädagogischen Aspekt besitzen.


Klassifizierungen für Privatzimmer.

Die DTV-Klassifizierung vom Deutschen Tourismusverband gilt für vermietete Privatzimmer bis zu 8 Betten. Die Teilnahme an dieser Klassifizierung ist für freiwillig und besitzt eine Gültigkeit von 3 Jahren. Für Gäste ist diese Kennzeichnung eine gewisse Qualitätskontrolle. Ein guter Grund für einen Gästebetrieb an dieser Qualitätskontrolle teilzunehmen.


Klassifizierungen für Pensionen.

Pensionen mit mehr als 8 Gästebetten und nicht mehr als 20 Zimmern können an der G-Klassifizierung teilnehmen und damit geprüfte Qualitätsmerkmale vorweisen. Die Teilnahme ist freiwillig und strenge Überprüfungen werden regelmäßig von einer Kommission durchgeführt. Diese Pensionen dürfen keinen Hotelcharakter besitzen und der Begriff „Hotel“ darf im Betriebsnamen nicht enthalten sein.

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