Informationen zur privaten Zimmervermietung.
Ein Teil des Tourismussektors bildet die private Zimmervermietung, in der Unterkünfte (Zimmer) durch Privatpersonen angeboten und vermietet werden.
Die Unterbringung erfolgt in einzelnen Räumen des Hauses oder der Wohnung, die zeitlich begrenzt, Gästen zur Verfügung gestellt werden. Die
Vermietung eines Zimmers an sich ist zwar ein Gewerbe, jedoch nicht die Betriebsstätte selbst. Oft werden solche Zimmer saisonweise (Winter oder Sommer)
angeboten. Die Beherbergung sowie die Verpflegung als Dienstleistungen dürfen nur Mitglieder im Haushalt erbringen. Somit erhält der Gast eine enge
Anbindung an das Familienleben und eine reizvollen Alternative zu anderen gewerblichen Unterkünften.
Für Privathaushalte ist die Beherbergung von Gästen ein Nebenerwerb und besitzt eine enorme wirtschaftliche Bedeutung, zum Beispiel in strukturschwachen
ländlichen Regionen. In Wintersportgebiete sowie in Baderegionen sind solche Beherbergungsmöglichkeiten ein wichtiges Standbein des Saisontourismus.
Im sogenannten Agrotourismus (Urlaub auf einem Bauernhof) spielen private Zimmervermietungen ebenfalls eine große Rolle. Eine enge Anbindung an der
bäuerlichen Lebensweise steht hierbei im Vordergrund.
In Österreich wird die Vermietung von privaten Zimmern in einigen Bundesländern durch das Landesrecht geregelt. Diese Gesetze regeln die Anforderungen und
schreiben im Allgemeinen eine Anzeigepflicht bei den Gemeinden vor. Weiterhin werden dadurch auch die Tourismusabgaben, wie Orts- und Kurtaxe festgelegt.
Bezeichnung privat vermieteter Zimmer:
- Fremdenzimmer
- Gästezimmer
- Messezimmer (speziell für Messegäste und Aussteller)
- Monteurzimmer (speziell für Handwerker und Montagearbeiter)
- Privatquartier
- Privatzimmer
Unterschied zu Pensionen.
In Pensionen liegen der Haushalt und die Beherbergung zwar ebenfalls zusammen, allerdings sind Pensionen auch gewerbliche Betriebsstätten. Die rechtliche Grenze hängt von der Anzahl der Betten ab und ist im Tourismusgesetz beschrieben.






