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Falls Objekt- und Kundendaten übereinstimmen.
















Online Anmeldung

Eintragsvariante: Standardeintrag

Schritt 1 : Daten aufnehmen
Schritt 2 : Abrechnungsmodus und Vertragsabschluß
Schritt 3 : Zahlung mit PayPal (optional)

ACHTUNG wichtiger Hinweis!
Weitere Merkmale und Beschreibungen können Sie nach erfolgreicher Anmeldung in Ihrem Administrationsbereich definieren. Dazu zählen:

  • Anzeigebild
  • Objektinformationen
  • Preisinformationen
  • Preiskategorie
  • Keywords für Schnellsuche

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der AVAS Marketing + Consulting GmbH (im folgenden "AVAS") und dem Auftraggebenden Unternehmen oder Person (Im weiteren "Auftraggeber") gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der AVAS. Abweichenden Vereinbarungen oder Bedingungen des Auftraggebers wird bereits jetzt widersprochen.

2. Vertragsgegenstand
Im Rahmen des Auftrages bzw. Bestätigungsschreibens speichert AVAS die vom Auftraggeber übersandten/angegebenen Objekt bzw. Personendaten sowie den Anzeigentext in einer internen elektronischen Datenbank und veröffentlicht die vorgenannten Daten in einem einfachen Basic, Standardformat oder in einen Premium-Format auf der Webseite der AVAS (www.zimmersuche24.de oder andere). Die jeweiligen Leistungsmerkmale der Pakete entnimmt der Auftraggeber der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, dem Bestätigungsschreiben, sowie der Preisliste. Der Auftraggeber erklärt sich mit seiner Speicherung der Daten zu diesem Zweck grundsätzlich einverstanden. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf die Dienstmerkmale (Leistungen), die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in dem System der AVAS (www.zimmersuche24.de) implementiert wurden.

Für Basic Paket:
AVAS wird die Anzeige so einstellen, dass bei einem Suchen Dritter in der elektronischen Datenbank der AVAS bei Eingabe der entsprechenden Bundesländer oder Landkreise, nebst weiteren Kriterien, die Anzeige des Auftraggebers angezeigt wird, sofern diese den Suchkriterien entspricht. Die Anzeigen werden hinter allen anderen Anzeigengruppen (Standart oder Premium) angezeigt. Es werden im Basiceintrag nur die Adressdaten und die Telefonnummer des Kunden veröffentlicht. Faxnummern sowie Webadressen oder Mailadressen werden nicht angezeigt. Ein Pop Up mit weiteren Objektinformationen wird nicht geliefert. Ein Basiceintrag kann ohne Angaben von Gründen von der AVAS nach hinten verschoben werden. AVAS tritt nicht im Sinne eines direkten Kundenvermittlers auf, sondern bietet Dienstleistungen als direkte Objektvermittlung über eine Datenbank im Internet an. AVAS übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für das Zustandekommen einer Objektbuchung und dessen Abwicklung. Bestandteil des Vertrages sind die einzelnen Leistungsbeschreibungen.
Für Standard Paket:
AVAS wird die Anzeige so einstellen, dass bei einem Suchen Dritter in der elektronischen Datenbank der AVAS bei Eingabe der entsprechenden Bundesländer oder Landkreise, nebst weiteren Kriterien, die Anzeige des Auftraggebers angezeigt wird, sofern diese den Suchkriterien entspricht. Durch das anklicken des Objektes erscheint ein Pop Up wobei der Kunde alle relevanten Daten des Kunden ersehen kann. AVAS wird dem Auftraggeber einen Online Zugang, durch Benutzername und Passwort frei schalten. Für die Eintragung der Inhalte ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Ist aber der Auftraggeber verhindert oder dieser hat nicht die Möglichkeit alle relevanten Daten in die Datenbank selber einzutragen oder zu pflegen, kann der Auftraggeber die AVAS beauftragen dieses zu übernehmen. Bei weiteren gebuchten Extras werden diese wie in den Leistungsbeschreibungen angegeben angezeigt. Bestandteil des Vertrages sind die einzelnen Leistungsbeschreibungen. AVAS tritt nicht im Sinne eines direkten Kundenvermittlers auf, sondern bietet Dienstleistungen als direkte Objektvermittlung über eine Datenbank im Internet an. AVAS übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für das Zustandekommen einer Objektbuchung und dessen Abwicklung. Bestandteil des Vertrages sind die einzelnen Leistungsbeschreibungen.
Für Premium Paket:
AVAS wird die Anzeige so einstellen, dass bei einem Suchen Dritter in der elektronischen Datenbank der AVAS bei Eingabe der entsprechenden Bundesländer oder Landkreise, nebst weiteren Kriterien, die Anzeige des Auftraggebers angezeigt wird, sofern diese den Suchkriterien entspricht. Durch das anklicken des Objektes erscheint ein Pop Up wobei der Kunde alle relevanten Daten des Kunden ersehen kann wobei die Informationen zum Standarteintrag umfangreicher gestaltet sind. AVAS wird dem Auftraggeber einen Online Zugang, durch Benutzername und Passwort frei schalten. Für die Eintragung der Inhalte (Texte, Bilder) ist der Auftraggeber selbst verantwortlich. Ist aber der Auftraggeber verhindert oder dieser hat nicht die Möglichkeit alle relevanten Daten in die Datenbank selber einzutragen oder zu pflegen, kann der Auftraggeber die AVAS beauftragen dieses zu übernehmen. Bestandteil des Vertrages sind die einzelnen Leistungsbeschreibungen. AVAS tritt nicht im Sinne eines direkten Kundenvermittlers auf, sondern bietet Dienstleistungen als direkte Objektvermittlung über eine Datenbank im Internet an. AVAS übernimmt keinerlei Haftung oder Gewähr für das Zustandekommen einer Objektbuchung und dessen Abwicklung. Bestandteil des Vertrages sind die einzelnen Leistungsbeschreibungen.

3. Kostenfreier Testeintrag
Der kostenfreie Testeintrag läuft zunächst 1 oder 2 Monate (laut Bestätigungsschreiben) und beinhaltet alle Funktionen der jeweiligen Pakete Standart oder Premium, welche Abgesprochen und schriftlich bestätigt wurden, sowie freien Zugang zu dem Administartionsbereich. Der kostenfreie Testeintrag ist entweder laut Widerrufsbelehrung zu widerrufen oder 2 Wochen vor Ablauf der kostenlosen Bezugsphase spätestens schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax mit originaler Unterschrift des Kunden zu kündigen. Wird der kostenfreie Testeintrag nicht in dieser Frist schriftlich mit Unterschrift gekündigt, geht der kostenfreie Testeintrag automatisch in einen ordentlichen Vertrag mit einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten über.

4. Zustandekommen des Vertrages und Ablehnungsbefugnis
Die Übersendung des Vermittlungsauftrages durch den Auftraggeber per Online Anmeldung, E-Mail, Telefax oder auf dem Postwege stellt lediglich ein Angebot auf Abschluss eines Vermittlungsauftrages dar. Durch Zusendung des Bestätigungsschreibens und/oder das Einstellen der Anzeige, nebst der darin enthaltenen Daten und Bilder in die elektronische Datenbank, wird dieses Angebot seitens der AVAS angenommen. AVAS ist ohne vorherige Ankündigung berechtigt, Anzeigenaufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bereits eingestellte Anzeigen und Firmendaten zu löschen, wenn und soweit die Anzeige oder deren Inhalt gegenwärtig oder zukünftig gegen gesetzliche und/oder behördliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstößt oder die weitere Veröffentlichung AVAS aus sonstigen Gründen nicht mehr zumutbar ist. Der Auftraggeber wird von einer Löschung seiner Anzeige in Kenntnis gesetzt. Das Recht zur fristlosen Kündigung seitens AVAS bleibt hiervon unberührt.

5. Vertragslaufzeit/Kündigung
Die Laufzeit des Vertrages beträgt nach Ablauf der Widerrufsfrist von 14 Tagen, mindestens 6 Monate bzw.1 Jahr oder. 2 Jahre laut Absprache und Bestätigungsschreiben, sowie ab Eingang des Auftrages und/oder Bestätigungsschreibens bei AVAS oder dem Kunden. Das gewählte Paket (Standard oder Premium) gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Änderungen an den Paketen gelten erst ab dem neuen Vertragsabschluss. Wenn und soweit der Auftraggeber den Vertrag nicht schriftlich per Brief, E-Mail oder Fax mit originaler Unterschrift des Kunden 3 Monate vor Ende der normalen Vertragslaufzeit kündigt, verlängert sich der Vertrag dann wiederum jeweils um 6 Monate bei Vertragslaufzeit von 6 Monaten oder ein weiteres Jahr bei Vertragslaufzeit 1 Jahr bzw. 2 Jahre. Betriebsstörungen und Ereignisse höherer Gewalt - gleich welcher Natur - bei AVAS oder bei einem Vor- oder Unterlieferanten der AVAS, insbesondere beim Internet- oder Telekommunikationsprovider berechtigen AVAS, die eingegangene Vertragsdauer für die Dauer der Betriebsbehinderung hinauszuschieben und ausnahmsweise, wenn die näheren Umstände es erfordern, das Vertragsverhältnis ganz oder teilweise aufzuheben.

6. Vergütung
Für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zahlt der Auftraggeber an AVAS eine Vergütung gemäß der jeweils zum Vertragsschluss bzw. zum Verlängerungstermin gültigen Preisliste der AVAS im Voraus, sowie durch Entnahme des Preises im jeweiligen Bestätigungsschreiben. Die in der Preisliste, sowie im Bestätigungsschreiben angegebenen Preise sind netto Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und beziehen sich jeweils auf eine Objektart (Rubrik) bzw. einen Eintrag. Weitere in Auftrag gegebene Objekte oder Objektarten werden dann einzeln in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber sichert zu, die Preisliste zur Kenntnis genommen zu haben.

7. Zahlung
Soweit nicht anders vereinbart, werden die Rechnungen für 6 Monate im Voraus und grundsätzlich per Überweisung an AVAS beglichen. Bei vereinbarter Rechnungslegung der AVAS an den Vertragspartner sind diese innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zahlbar. Zahlung durch Scheck oder Wechsel erfolgt erfüllungshalber und bedarf der Zustimmung der AVAS. Dadurch herbeigeführte Spesen und Diskontbelastungen und alle damit verbundenen sonstigen Kosten trägt der Auftraggeber. Bei Zielüberschreitungen werden ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe der Banksätze für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der EZB gemäß § 1 DüG. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest ist AVAS berechtigt, alle gestundeten oder sonst offen stehenden Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Erst nach demgemäß von dem Auftraggeber her geschehener Regulierung hat er Anspruch auf Rückgabe der etwa von uns erfüllungshalber hereingenommenen Schecks oder Wechsel, während AVAS dahin auch zur alternativen Geltendmachung der jeweiligen Scheck- oder Wechselforderung berechtigt bleibt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist AVAS darüber hinaus berechtigt, ohne Mahnung und gesonderte Fristsetzung von ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen und die Veröffentlichung der Anzeige und/oder Dienstleistung einzustellen. Fakturierungen der AVAS gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen ab Fakturierungsdatum schriftlich von dem Auftraggebers widersprochen worden ist und AVAS bei Fakturierungsstellung auf die Bedeutung des Fristablaufes hingewiesen hat. Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dass diese auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit solche Gegenforderungen von AVAS unstreitig und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

8. Gewährleistung
a) AVAS leistet Gewähr für eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Erfüllung der ihr gemäß Ziff. 2 obliegenden Leistungen. AVAS ist bemüht, einen täglichen Serverabgleich durchzuführen. Dem Auftraggeber ist bewusst, dass Daten nach dem gegenwärtigen technischen Standard ggf. nicht bzw. nicht jederzeit verfügbar sind. Dementsprechend können aus einer kurz- oder längerfristigen vollständigen oder teilweisen Nichtverfügbarkeit der Daten keinerlei Gewährleistungsansprüche gegen AVAS hergeleitet werden.
b) Eine fehlerhafte Leistung liegt jedoch nicht vor
• bei Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoft- und/oder -Hardware,
• bei Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber,
• bei Rechner- und/oder Serverausfall eines Dritten, insbesondere eines Providers,
• bei Übermittlung falscher und/oder nicht aktualisierter Daten und Inhalte durch den Auftraggeber,
• wenn die Darstellung der Anzeige/des Exzerpts nur unerhebliche Fehler (Schreibfehler) enthält,
• bei Ausfall des Servers, auf welchem die Anzeigendaten gespeichert sind.
c) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen, wenn nicht den gesetzlichen Vertretern oder verantwortlichen Mitarbeitern in Ansehung des Mangels Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
d) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass nach dem derzeitigen technischen Standard nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anzeige des Auftraggebers durch Dritte kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe sog. Frames als eigenes Angebot getarnt zusätzlich veröffentlich werden kann. AVAS wird alles ihr rechtlich und technisch Zumutbare unternehmen, um derartige Zugriffe Dritter zu unterbinden. Sollte es dennoch zu einem entsprechenden Kopieren, Linking und/oder Framing kommen, können hieraus keinerlei Ansprüche des Auftraggebers gegen AVAS hergeleitet werden.

9. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber trägt im Hinblick auf den vorgesehenen Verwendungszweck die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität der von ihm bereit gestellten Daten wie Adressdaten, Telefonnummern etc. Der Auftraggeber sichert insbesondere ausdrücklich zu, Inhaber des räumlich unbegrenzten und ausschließlichen Nutzungsrechtes der Daten, Bilder und Inhalte sowie etwaiger Marken zu sein. Zur Durchführung des Vertrages räumt der Auftraggeber der AVAS das räumlich unbegrenzte und ausschließliche Nutzungsrecht an den von ihm übersandten Daten, Bildern und Inhalten, nebst etwaigen Marken. Der Auftraggeber stellt die AVAS gleichzeitig von der Inanspruchnahme Dritter hinsichtlich einer unbefugten Verwendung von Marken-, Patent- und/oder Urheberrechten frei. AVAS ist zur Abwehr entsprechender Ansprüche berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

10. Hinweis nach BDSG
Der Auftraggeber wird gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz darauf hingewiesen, dass die von ihm übermittelten Daten und Inhalte elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet werden.

11. Geheimhaltung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen, Daten und Planungen, welche ihnen aufgrund dieses Vertragsverhältnisses über den anderen Vertragsteil bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Diese Verpflichtung gilt nicht:
• für Informationen, Daten und Planungen, die allgemein zugänglich sind oder wurden oder aufgrund dieses Vertragsverhältnisses seitens AVAS zu veröffentlichen waren,
• für Informationen, Daten und Planungen, welche dem Empfänger ohne Hinweis auf ihre Vertraulichkeit vom anderen Vertragsteil übergeben oder zur Kenntnis gebracht wurden,
• dem jeweiligen Vertragsteil nicht bereits nachweislich vor dem Empfangsdatum bekannt waren.
Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Informationen hinsichtlich des Verlustes vertraulicher Informationen, Daten und Planungen oder der Kenntniserlangung Dritter bzgl. vertraulicher Informationen, Daten und Planungen.

12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Magdeburg. Für alle aus diesem Vertrag unmittelbar oder mittelbar herrührenden Konflikte wird die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland vereinbart.

13. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden, nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages oder eine künftig in ihn aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Gesellschafter gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss dieses Vertrages oder bei der späteren Aufnahme einer Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Dies gilt auch, wenn die Unwirksamkeit einer Bestimmung etwa auf einem in dem Vertrage vorgeschriebenen Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) beruht; es soll dann ein dem Gewollten möglichst nahe kommendes rechtlich zulässiges Maß der Leistung oder Zeit (Frist oder Termin) als vereinbart gelten.

14. Widerrufsbelehrung
Widerruf: Sie können Ihre Vertragserklärung welche nur per Telefon abgegeben wurde, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

AVAS Marketing + Consulting GmbH
Olvenstedter Chaussee 104
D-39130 Magdeburg
Email: info@zimmersuche24.de
Fax: 0180 50707011 (14 Cent/ Minute aus dem Deutschen Festnetz, abweichende Mobilfunkpreise)

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das bedeutet insbesondere auch, wenn Sie Ihren Kundenlogin, mit den Ihnen zugesandten Zugangsdaten, vor Ablauf der Widerrufsfrist nutzen. Wenn Sie Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind und bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

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